Sonntag, 26. Februar 2012

Warum es bei ACTA nicht mehr nur um die Rechte der Verwertungsgesellschaften geht

Die Geschichte der Schallplatte begann mit der Erfindung Thomas Alva Edison's Phonografen. Aber erst 50 Jahre später, mit der Entwicklung des modernen Schallplattenspielers und der Juke-Box konnte daraus die Goldgrube werden, zu der sich die Musikindustrie ab den 1950ern bis hinein in die 1990er entwickelte.

Es war (die Vergangenheitsform ist hier bewusst gewählt) eine Goldgrube so gewaltigen Ausmaßes, wie sie die Menschheit zuvor noch nie gesehen hatten. Aus jungen, ambitionierten Künstlern konnten über Nacht Multimillionäre werden. Wozu Rockefeller eine Generation zuvor Jahrzehnte gebraucht hatte, wurde in nur wenigen Wochen erwirtschaftet. Das Einkommen der Künstler aber bildete nur die Spitze des Eisberges an Geld, das da verdient wurde. Bis zu einem zehnfachen (und mehr) dessen, was die Künstler verdienten, wanderte in die Taschen der Manager, Plattenfirmen und Verwertungsgesellschaften.

Wären diese Reichtümer auf unehrenhafte oder moralisch bedenkliche Art und Weise zustande gekommen, wäre wohl ein Aufschrei der Entrüstung durch das Volk gegangen. Das Wunderbare an diesem Geschäftsmodell aber war: niemand wurde ausgebeutet*, es betraf keinen Zweig der Wirtschaft, der irgendwie essentiell wäre. Es war schierer Luxus, dessen Fehlen niemanden ernsthaft gefährdet hätte, für kleines Geld. Deswegen machte niemand sorgen um dieses Geschehen, man überließ den Beteiligten ihren Reichtum ohne das Bedürfnis dies irgendwie zu regulieren oder zu begrenzen.

Der Payola-Skandal in den 50ern, bei dem in die Entwicklung der Chart-Positionen von Schallplatten zum Zwecke der Vermehrung des eigenen Profits eingegriffen wurde, aber zeigte erstmals, dass die Musikindustrie durchaus in die Belange und Bedürfnisse der Gesellschaft hinein wirkt.

Man hätte die Auseinandersetzung der Kontrahenten leicht als Kampf von Industriellen untereinander ansehen können, dass bei der Allgemeinheit nicht auf großes Interesse stößt. Das der Skandal aber dennoch von der Öffentlichkeit mit Empörung wahrgenommen wurde lag daran, dass ein Allgemeingut betraf, das allen am Herzen lag: die Kultur. Musik ist nicht einfach ein leicht verdauliches Konsumgut. Musik ist ein zentraler Bestandteil dessen, was wir Kultur nennen, Musik ist etwas, was die gefühlte Lebensqualität beeinflusst. So mancher würde den Verlust von Musik der Stufe des Verlustes einer wohnlichen Heimstatt gleichstellen.

Das Ganze hätte für immer so weiter gehen können, doch der Frieden wurde durch die Weiterentwicklung der Technik gestört. Schon die Erfindung des Tonbands und der Compact-Cassette wurde von der Musikindustrie als Bedrohung gesehen. Die Bedrohung hielt sich aber in Grenzen, da mit jeder Kopie ein Verlust der Qualität einherging und die Verbreitung durch das Weiterreichen von Person zu Person stark gehemmt war. Mit dem Aufkommen der Aufzeichnung von Musikstücken als digitale Dateien und der damit einhergehenden Möglichkeit verlustfrei Kopien zu erstellen sowie den Möglichkeiten, die das Internet zur Verbreitung solcher Daten bereitstellt ist der Verlust der ehemaligen Goldgruben zu einer realen Bedrohung für die Plattenfirmen und die Verwertungsgesellschaften geworden.

Mit dem Verweis auf die bestehenden Urheberrechte verlangt nun die Industrie von der Politik Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Einnahmequellen zu schützen. Diese Forderungen fußen allerdings auf drei fundamentalen Fehleinschätzungen:

1.: Sie sehen sich moralisch im Recht.
Die Verwertungsgesellschaften sehen das ihnen bisher eingeräumte Recht zur Ausbeutung ihres Marktes als ewig und unwiderruflich. Das die Gesellschaft ihnen aber diese Goldgrube überlassen hat, bedeutet nicht, das sie in der Pflicht steht die Goldgrube auch zu verteidigen oder nicht das Recht hat sie ihnen zu entziehen. Zur Erinnerung: diejenigen, die die Goldgrube erst ermöglicht haben (die Künstler und Erfinder) waren nur mit einem Bruchteil an den Gewinnen beteiligt. In Fällen wie bei Edison gingen sie gänzlich leer aus.

2.: Sie sehen sich nicht im Konflikt mit den Rechten und Bedürfnissen der Allgemeinheit.
Bisher gab es nur wenig Konflikte, dort wo sich die Unterhaltungsindustrie mit der restlichen Gesellschaftlichen Handeln überschneidet. Die moderne Computertechnik hat die bisher bestehenden Schranken zwischen Unterhaltung und Information und kommerziellen Inhalten und gemeinfreien Leistungen von Amateuren durchbrochen und dadurch treffen erstmalig die Ansprüche der Industrie auf die Grundbedürfnisse und Grundrechte der Bürger.

Free Justin Bieber“ ist ein schönes Beispiel wie die Möglichkeiten der neuen Medien und die Auslegung der Rechte nach der Interpretation der Verwerter zu neuen Konflikten führt.

3.: Sie berufen sich auf das Urheberrecht
Zum Einen sehen im Urheberrecht ein unumstößliches, immerwährendes Recht, das keiner Wandlung unterliegt. Die neueste Entwicklungen nicht nur der Technologie, sondern auch des damit einhergehenden, gesellschaftlichen Wandel zeigen: das Urheberrecht muss angepasst werden, um den neuen Herausforderungen gerecht zu werden.
Zum Anderen zielt das Urheberrecht darauf die Rechte der Urheber zu wahren. Diejenigen, die sich in der ACTA auf diese Rechte berufen sind aber nicht der Urheber, es sind die Verwerter.

Meine Votum lautet: die Rechte und Bedürfnisse der Verwertungsgesellschaften wiegen leichter als die Bedürfnisse der Gesellschaft auf freien Meinungs- und Informationsaustausch und freie Gestaltung ihrer Kultur.

Die Produzenten müssen sich selbst um die Rahmenbedingungen kümmern, mit deren Hilfe sie ihre Aufwände kompensieren. Es ist aber nicht Aufgabe der Gesellschaft dies unter dreingabe anderer Rechte und Werte zu gewährleisten. Schlimmstenfalls muss eben auf die Produktion verzichtet werden (was bei vielen Produkten Hollywoods nicht wirklich ein Verlust für die Gesellschaft darstellt).

Was die Rechte der Urheber betrifft: dort gibt Handlungsbedarf. Bislang haben wir keine wirklich befriedigende Antwort darauf, wie wir in einer Welt des grenzenlosen, verlustfreien Austauschs dafür sorgen, das die Urheber trotzdem eine angemessene Entlohnung erhalten.

Die ACTA, auf jeden Fall, bietet keine Antwort auf diese Herausforderung.

Die hier vorgelegte Argumentation wurde beispielhaft vor dem Hintergrund der Problemstellung im Zusammenhang mit der Musikindustrie beschrieben. Für die Filmindustrie und ihre Verwerter besteht aber die gleiche Problematik, für sie gelten die gleichen Argumente.

----
*: "Niemand" bezieht sich auf die Betrachtung des Ganzen aus dem Blickwinkel der Volkswirtschaft. Tatsächlich wurden einzelne Künstler sehr wohl ausgebeutet, wie die Beispiele der Fälle Little Richard und Bo Diddley verdeutlichen. (Verification needed)

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen