Montag, 30. Juli 2012

Antworten zu Fragen zum EIPW: Anonymität, Aufnahme und Ausschluss

Anonymität

Im EIPW gibt es keine anonyme Registrierung. Damit wird verhindert, das sich jemand mehrmals anmeldet und damit die Ergebnisse verfälscht. Weiterhin lehrt die Erfahrung, dass die Qualität eingestellter Beiträge sehr zu wünschen lässt, wenn sie unter einem Pseudonym oder anonym eingestellt wurde.

ABER: im EIPW bleibt der Nutzer so lange anonym, wie er es möchte:
- Ein veröffentlichtes Profil ist NICHT Voraussetzung, um im EIPW mitzumachen
- Welche Information in seinem Profil preisgeben werden bestimmt der Nutzer
- Alle Votings sind anonym

Der Klarname (und nur der) wird preisgegeben wenn:
- ein Dokument verfasst und veröffentlicht
- einen Kommentar einstellt
- einen Antrag stellt
- Mitglied einer Plattform wird (das könnte man freistellen)

Drüber diskutieren könnte man, ob für gewisse sensible Bereiche ein anonymisierter Bereich eingerichtet wird.

Aufnahme und Ausschluss

Aufgenommen wird jeder, der sich zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gemäß unseres Grundgesetzes bekennt. Mitgliedschaft in einer anderen Partei ist explizit KEIN Ausschlusskriterium.

Ich will eine Plattform errichten, auf der alle demokratischen Kräfte sich treffen und miteinander kommunizieren (siehe auch „Überwindung der Fragmentierung des bürgerlichen Lagers“ AeD2.0). Themen- und Ideologieparteien haben wir schon genug.

Ausgeschlossen wir jeder, der sich nicht an die Inhalts- oder Nutzungsrichtlinien hält (die auch einen Verhaltenskodex beinhalten, wie z.B. „Behauptungen unwahrer Tatsachen, ehrabschneidende Äußerungen (Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung), diskriminierende Äußerungen“ etc.).

Bei Widerspruch gegen den Ausschluss muss ein Ausschuss die Sache klären.

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